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   OVG Niedersachsen, 18.09.2002 - 13 LB 2100/01   

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https://dejure.org/2002,19344
OVG Niedersachsen, 18.09.2002 - 13 LB 2100/01 (https://dejure.org/2002,19344)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.09.2002 - 13 LB 2100/01 (https://dejure.org/2002,19344)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. September 2002 - 13 LB 2100/01 (https://dejure.org/2002,19344)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 26.05.1998 - 13 L 3443/95

    Vergnügungssteuerpflicht; Discotheke

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2002 - 13 LB 2100/01
    Das Berufungsverfahren (13 L 3443/95), in dem es ausschließlich um die Frage der Anrechnung der "Kino-Leistung" ging, hinsichtlich derer die Klägerin einen Betrag von 1, 50 DM des seinerzeitigen Disko-Eintrittspreises von 2,- DM ansetzte, wurde von den Parteien in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vom 20. Mai 1998 für in der Hauptsache erledigt erklärt.

    In dem daraufhin ergangenen Einstellungsbeschluss des Senates vom 26. Mai 1998 (- 13 L 3443/95 - NVwZ-RR 1999, 675) hat der Senat folgende Grundsätze aufgestellt: Zwar unterliege der Diskothekenbetrieb als (von der Klägerin veranstaltete) "Tanzveranstaltung" im Sinne der Satzung der Beklagten grundsätzlich der Vergnügungssteuer, wobei indessen fraglich sei, ob diese in Form der "Kartensteuer" habe erhoben werden können, da die Klägerin Eintrittskarten nicht ausgegeben habe.

     -  Nach Studium der Ausführungen des Senats im Beschluss vom 26. Mai 1998 - 13 L 3443/95 - erließ die Beklagte dann einen neuen Bescheid, nämlich den hier streitgegenständlichen vom 13. Oktober 1998, mit dem der Bescheid vom 19. März 1998 offenbar (stillschweigend) ersetzt werden soll; ausdrücklich bezieht er sich indessen nur auf den "Bescheid" vom 2. Juli 1997, der geändert werde.

    Der Ansicht des Senats im Beschluss vom 26. Mai 1998 - 13 L 3443/95 -, an "Kinotagen" sei für die Erhebung einer Vergnügungssteuer kein Raum, ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt, weil die Möglichkeit, einen Film zu sehen, nicht "das bestimmende Motiv" dafür sei, das Eintrittsgeld zu entrichten, so dass ihr Wert "dem Grunde nach unerheblich" sei.

    Als solche ist, wie der Senat bereits im Beschluss vom 26.5.1998 - 13 L 3443/95 - (NVwZ-RR 1999, 675) ausgeführt hat, der von der Klägerin betriebene Diskothekenbetrieb anzusehen, obwohl er sich von herkömmlichen (früheren) Tanzveranstaltungen erheblich unterscheidet.

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2002 - 13 LB 2100/01
    Dieser Vorrang der "Pauschsteuer" gegenüber der "Steuer nach der Roheinnahme" ist deshalb bedenklich, weil die "Pauschsteuer" nicht unmittelbar an den Aufwand des sich Vergnügenden anknüpft (vgl. dazu BVerwGE 110, 237/240), sondern an die Größe des Veranstaltungsraumes, in welchem eine Vergnügungsveranstaltung stattfindet.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.05.2009 - 1 L 195/05

    Bekanntmachungsvorschrift in einer Hauptsatzung; Notbekanntmachung;

    Der Betrieb einer Diskothek - wie vorliegend durch den Kläger - ist gewerbliche Tanzveranstaltung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 VStS 1996 (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 18.09.2002 - 13 LB 2100/01 -, juris; Beschl. v. 26.05.1998 - 13 L 3443/95 -, NVwZ-RR 1999, 675; BVerwG, Urt. v. 03.03.2004 - 9 C 3.03 -, BVerwGE 120, 175 - jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 28.01.2013 - 5 A 924/10

    Begriff der Tanzveranstaltung im Vergnügungsteuerrecht

    6 Im Übrigen wird höchst- und obergerichtlich aktuell nicht bezweifelt, dass - abgesehen von Sonderformen - jedenfalls übliche Diskothekenveranstaltungen Tanzveranstaltungen sind, wenn für solche unter diesem Begriff von einer Gemeinde Vergnügungssteuer erhoben wird (vgl. u. a.: BVerwG, Urt. v. 3. März 2004 - 9 C 3/03 -, juris Rn. 24 = NVwZ 2004, 1128 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 26. August 2011 - 14 A 1224/11 -, juris Rn. 6; OVG LSA, Urt. v. 29. April 2010 - 4 L 322/07 -, juris Rn. 22; OVG M-V, Urt. v. 13. Mai 2009 - 1 L 195/05 -, juris Rn. 45; NdsOVG, Urt. v. 18. September 2002 - 13 LB 2100/01 -, juris Rn. 21; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 26. Januar 1993 - 6 A 10320/92 -, juris Rn. 21).
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